Mannheim (dpa/lsw) - Im Ringen um das Schicksal eines zutraulichen Wolfs im Nordschwarzwald hat ein weiteres Gericht den Abschuss des Tieres genehmigt. Nach dem Verwaltungsgericht (VG) wies auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim als nächsthöhere Instanz eine Klage von Tierschützern gegen eine Genehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums ab. «Der Wolf darf damit mit sofortiger Wirkung bis zum 10. März 2026 getötet werden», teilte der VGH mit. Das Ministerium erklärte,