Stuttgart (dpa/lsw) - Während Drogenkonsumenten in anderen Bundesländern Substanzen legal auf ihre tatsächlichen Inhaltsstoffe hin überprüfen lassen können, ist das «Drug Checking» in Baden-Württemberg noch nicht erlaubt. Das Sozialministerium in Stuttgart hat laut einem Sprecher zur Umsetzung einer Bundesregelung einen Entwurf für eine Rechtsverordnung vorgelegt. Diese sei zwischen den Ressorts auf Fachebene abgestimmt.
Aus dem Innenministerium hieß es dazu nur, der