Stuttgart (dpa/lsw) - Nach dem Gerichtsbeschluss über den Abschuss des Wolfs auf der Hornisgrinde wollen die unterlegenen Naturschützer alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Jagd auf das Tier zu verhindern. «Selbstverständlich ziehen wir damit vor den Verwaltungsgerichtshof», sagte Wolfgang Epple im Namen der Naturschutzinitiative (NI).
Sollte auch der VGH nicht im Sinne der Kläger entscheiden, strebt der Verein nach Angaben Epples eine Klärung notfalls vor dem Europäischen