Geschenkekarten

BGH kippt Netflix-Klausel zu Kündigung bei Restguthaben

Netflix
Die Interessensabwägung des BGH fiel gegen den Streaming-Anbieter aus (Symbolbild) © Fabian Sommer

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Streaming-Anbieters Netflix für unwirksam erklärt. Danach trat die Kündigung einer Mitgliedschaft erst in Kraft, wenn Restguthaben etwa von Geschenkkarten vollständig aufgebraucht wurde. Das höchste deutsche Zivilgericht entschied nun, dass Kunden dadurch unangemessen benachteiligt wurden und gab einer entsprechenden Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) statt. (Az.