Leutenbach/Waiblingen.
Er ist erst im November 2018 schon mal verurteilt worden, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Damals bekam er Bewährung. Als er nach der U-Haft und dem Urteil freikam, ließ er sich das aber keine Lehre sein, sondern machte weiter und ging dabei sogar noch einen deutlichen Schritt weiter.
Vorher hatte er „nur“ bei offener Fahrertür in seinem Auto die Hose runtergelassen und an seinem Glied