Ein Mann hat in einem Winnender Hotel eine Prostituierte im Zimmer gehabt, hat sie bezahlt, hat auch ein paar Streicheleinheiten bekommen, aber nicht das, was er wollte und wofür er bezahlt hatte. Nach seinen Angaben kam es nicht zu einem Orgasmus. War es so? Ist das dann strafbarer Betrug? Dies war die Frage, die Richterin Figen Basoglu-Waselzada vor wenigen Tagen im Waiblinger Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden war. Die Antwort darauf zu finden, war indes