Wie „verteilt“ die Gemeinde ihre Wohnungen? Wohlgemerkt die für Mieter, nicht die für Obdachlose oder Flüchtlinge, die sie unterbringen muss. Eine Frage, die Potenzial für böses Blut hat und andernorts dafür auch gesorgt hat. Die also gut überlegt sein muss, für die es aber auch Vorgaben gibt. Kommunen können keineswegs frei schalten und walten, vor allem nicht nur Ortsansässige zum Zug kommen lassen, wie immer wieder in Unkenntnis der rechtlichen Bestimmungen gefordert wird.
Vor