Berglen/Waiblingen. Heißhunger auf Hamburger hatte für einen in Berglen wohnenden 42-Jährigen gravierende Folgen. Direkt in Schwierigkeiten brachte ihn aber „flüssige“ Nahrung. Immerhin: Vor dem Amtsgericht kommt er letztlich glimpflich davon. Die Anklage lautet: „Trunkenheit im Verkehr“.
Er verspürt an einem Tag im vergangenen Dezember abends noch Appetit. Also macht sich der Familienvater auf den Weg, um im Netto-Discounter in Oppelsbohm die Zutaten zu besorgen für