Die Grundsteuerreform ist bundesweit noch nicht ganz durchgestanden – es sind noch etliche Widersprüche nicht bearbeitet. Dennoch fangen Kommunen in Baden-Württemberg nun an, ihre Hebesätze neu festzulegen. Schließlich wollen sie ab 2025 quartalsweise Grundsteuer A für unbebaute landwirtschaftliche Grundstücke erheben sowie Grundsteuer B für die mit Wohnhäusern und Gewerbe Bebauten.
Elf Gemeinderäte stimmten dafür
Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich entschieden, den