Streit um Whisky aus Berglen
Berglen. Die schwäbischen Whisky-Brenner Jürgen und Michael Klotz könnten europäische Rechtsgeschichte schreiben. Weil ihr Whisky „Glen Buchenbach“ heißt, liegen sie seit drei Jahren im Clinch mit der Scotch Whisky Association, der Interessenvertretung schottischer Whisky-Hersteller. Jetzt ist der Europäische Gerichtshof am Zug.
Die Richter müssen entscheiden, ob die Waldhornbrennerei Klotz den schwäbischen Whisky unter dem Namen weitervertreiben darf. Es hätte so schön sein können, einen schwäbischen „Glen“ in „BerGlen“ zu produzieren und ihn, basierend auf dem ausgezeichneten Wortspiel, als „Glen Buchenbach“ zu vertreiben. Doch den Whisky-Brennern Jürgen und Michael Klotz stehen seit drei Jahren die schottischen Whiskybrenner auf den Füßen: Wenige Monate nachdem sie sich „Glen Buchenbach“ beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen ließen, erhielten sie Post vom Anwaltsbüro der Scotch Whisky Association (SWA).
Das "Glen" im namen stört die Schotten
Die Schotten stören sich an der Verwendung des Namenszusatzes „Glen“, das eigentlich „schmales Tal“ oder auch „kleine Bergschlucht“ bedeutet und – so sahen es die Klotz-Brüder – zur hiesigen Produktionsstätte nahe dem Buchenbachtal passt. Die Schotten führen die „geografische Herkunft des Produkts“ gemäß Artikel 16 der europäischen Spirituosenverordnung an und argumentieren: „Glen“ in Verbindung mit Whisky sei typisch schottisch. Dem Verbraucher werde vorgegaukelt, einen schottischen Whisky zu kaufen.
„Versuch, das Ansehen des Scotch Whisky auszunutzen“
Die SWA führte in der Vergangenheit schon weltweit Prozesse gegen die Verwendung von „Glen“. So sind sie auch auf die Waldhornbrennerei aufmerksam geworden und wollen den Namenszusatz von den Whiskyflaschen aus Berglen verbannen. Sie verlangen, dass die geschützte Marke „Glen Buchenbach“ gelöscht wird. Der Whisky könne als „Valley of Buchenbach“ oder „Buchenbach Valley“ vertrieben werden. Aber „Glen“ gehe gar nicht. Denn, so die Argumentation, wer einen deutschen Whisky „Glen“ nennt, wolle sein Produkt in die Nähe des schottischen Whiskys rücken. Die Verwendung der Wortmarke sei ein „Versuch, das Ansehen der registrierten geografischen Herkunftsangabe Scotch Whisky auszunutzen“.
„Verbraucher müsste blöd sein, wenn er „Glen Buchenbach“ mit einem schottischen Whisky verwechselt“
Schottland ist bekannt für seine Whiskys: Prominente Beispiele sind Glenfiddich oder Glen Grant, die auch in Deutschland vertrieben werden. Aufgrund der „starken Assoziation“ zwischen den Wörtern „Glen“, „Schottland“ und „Scotch Whisky“ stelle die Verwendung des Wortes „Glen“ einen „Versuch dar, Scotch Whisky nachzuahmen oder zumindest auf diesen anzuspielen“, werfen die Schotten den Schwaben vor. Die wiederum halten den Vorwurf der „Anspielung“ und „Irreführung über die geografische Herkunft des Produkts“ für überzogen. „Buchenbach“ sei erkennbar der deutschen Sprache zuzuordnen, sagt Jürgen Klotz. „Der Verbraucher müsste blöd sein, wenn er „Glen Buchenbach“ mit einem schottischen Whisky verwechselt“, argumentiert er. Die Gegenseite konstruiere einen „blöden Verbraucher“, keinen „normal denkenden“ Menschen. „Auf unserer Verpackung sieht jeder den deutschen Begriff „Buchenbach“ und wird darüber informiert, dass er hier hergestellt wird.“ Auch auf der Webseite der Waldhornbrennerei werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Whisky aus Berglen ist.
„Mit Glen sind nicht nur schottische Täler gemeint“
Die Klägerseite beruft sich auf den Sprachgebrauch: Das Wort „Glen“ werde aus der schottisch-gälischen Sprache abgeleitet von „Gleann“ und „Ghlinne“ und bedeute wörtlich übersetzt „schmales Tal“. Im geografischen Lexikon „The Gazetteer of Scotland“ sei zu lesen, dass 300 Täler und Ortschaften in Schottland mit „Glen“ beginnen. Rund ein Viertel der aktiven schottischen Whisky-Destillerien tragen einen „Glen“- Namen. „Glen“ sei dennoch keine „zur Täuschung geeignete Marke“ im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG, halten die Klotz-Brüder dagegen. Sie bestreiten, dass es zwischen Glen und Scotch Whisky eine „Assoziation“ gibt. „Mit Glen sind nicht nur schottische Täler gemeint, sondern auch mehrere Orte in USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Schweden beginnen mit dem Glen“, so Klotz.
Glen als Übersetzung für Tal nicht geschützt
Er hat intensiv recherchiert und etliche Vornamen, Flussnamen und Orte außerhalb Schottlands zusammengetragen, die den strittigen Namen „Glen“ enthalten. In Zusammenhang mit ihrem Whisky sei „Glen“ die Übersetzung für das Tal. „Durch die Verbindung von Glen und Buchenbach ist eine Verwechslung mit schottischem Whisky ausgeschlossen“, argumentiert der Anwalt der Waldhornbrennerei. Glen als Übersetzung für Tal sei nicht geschützt und auch nicht schottischem Whisky vorbehalten.
Landgericht: „Wir haben in fast allen Punkten recht bekommen“
Mit dem Fall beschäftigte sich das Landgericht Hamburg. Weil es europäisches Recht betrifft, soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Machtwort sprechen, informiert Jürgen Klotz. „Wir haben in fast allen Punkten recht bekommen“, sagt er nach dem jüngsten Gerichtstermin Mitte Oktober. Das Landgericht hat den schwäbischen Whisky-Brennern eine Bedenkzeit von einem Monat gegeben, ob sie das EuGH anrufen wollen. „Wir würden es machen, weil wir uns nicht erpressen lassen wollen.“ Die Gegenseite könne nicht ablehnen, dass das EuGH angerufen wird. „Sie könnten nur die Klage zurückziehen, wovon nicht auszugehen ist“, sagt Jürgen Klotz. Und weiter erklärt er: Das EuGH müsse darlegen, wie es den Artikel 16 in Bezug auf den Schutz geografischer Angaben meint. Darin heißt es: Die geografische Angabe ist geschützt gegen „jede direkte oder indirekte gewerbliche Verwendung einer eingetragenen geografischen Angabe für Spirituosen“ und gegen „jede widerrechtliche Aneignung, Nachahmung oder Anspielung, selbst wenn der wahre Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist“.
Waldhornbrennerei verkauft ihren "Glen Buchenbach" weiter
Die Waldhornbrennerei verkauft ihren „Glen Buchenbach“ vorerst weiter. „Der Name ist markenrechtlich geschützt, wir sind weiterhin im Recht und der Verkauf ist erlaubt.“ Sollten die Brüder das Verfahren gewinnen, darf laut Jürgen Klotz jeder, der „in irgendeinem Tal in Europa Whisky produziert, Glen als Marke eintragen lassen und im Geschäftsverkehr verwenden“.
Die Schotten beanspruchen Glen für sich
Die Scotch Whisky Association ist „eine nach schottischem Recht verfasste rechtsfähige Organisation der schottischen Whisky-Industrie“. Sie überwacht Markenanmeldungen weltweit, um „den Handel mit schottischem Whisky sowohl in Schottland als auch im Ausland zu schützen“. Die Mitglieder produzieren über 90 Prozent des weltweit verkauften schottischen Whiskys.
Zwei Verfahren beschäftigen seit 2013 Anwälte und Richter: der Antrag auf Löschung des Namens und eine Unterlassungsklage, wonach die Klotz-Brüder die Bezeichnung „Glen Buchenbach“ nicht mehr im Geschäftsverkehr verwenden dürfen.
Jürgen und Michael Klotz haben sich des Begriffs „Glen“ angenommen und Lexika gewälzt. Bei „glen“ handele es sich demnach, anders als behauptet, nicht um ein Wort aus dem schottisch-gälischen, sondern aus dem irisch-gälischen Sprachgebrauch, das übersetzt „die Bergschlucht“ oder „kleines Tal“ bedeutet.
Glen stehe folglich im Sprachgebrauch nicht für ein Tal in Schottland, sondern für irgendein Tal oder eine Bergschlucht, die sich ohne weiteres auch in anderen Ländern befinden können. Ein Bezug auf eine bestimmte Lokalität oder Herkunft lasse sich aus dem Wort nicht ableiten. Darüber hinaus handele es sich bei Glen um einen im englischen Sprachgebrauch gängigen Vor- und Nachnamen. Zahlreiche Whiskys mit dem Wortbestandteil „Glen“ stammten bekanntermaßen gerade nicht aus Schottland.