Fellbach. Seit 1. Juni darf mit Inkrafttreten des Nichtrauchergesetzes vielerorts in Baden-Württemberg nicht mehr geraucht werden. Dazu zählen öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Haltestellen, Spielplätze und Freibäder. Mit den neuen Regeln sollen Nichtraucher und beispielsweise Menschen mit Atemwegserkrankungen geschützt werden. Auch im Fellbacher F3-Bad wurden die Raucherbereiche angepasst. Wie lautet das Zwischenfazit dort? Wir haben nachgefragt.
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