Kernen

Böllerverbot an Silvester 2021: Kein Versammlungsverbot in Kernen

Sommerfest6 2018 Feuerwerk
(Symbolfoto): Nicht an Silvester, dafür während des Sommerfests der Gemeinde im Jahr 2018. © Gemeinde Kernen

Das Abfeuern von Böllern und Feuerwerkskörpern ist grundsätzlich nicht verboten, dafür aber der Verkauf von Pyrotechnik. Wegen der aktuellen Lage in den Krankenhäusern, die aufgrund der Corona-Pandemie angespannt ist, gilt auch dieses Jahr an Silvester ein bundesweites Böllerverbot. So sollen viele Unfälle, die durch Feuerwerkskörper verursacht werden, vermieden werden.

Jede Kommune legt daher selber fest, wo welche Regeln gelten. Bei Bedarf kann die Verwaltung beispielsweise auf