Kernen. Für viele Menschen ist ein Haustier ein Familienmitglied. Wenn es stirbt, sei der Wunsch gut nachvollziehbar, ihm einen letzten Platz im eigenen Garten zu geben – dort, wo es zu Hause war, schreibt die Gemeinde in einem Infotext im Kernener Amtsblatt. „Das ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.“ Weil die Gemeinde dazu immer wieder Fragen erreichen, haben sie nun das Wichtigste zusammengestellt.
Welche rechtlichen Grundvoraussetzungen gibt