Kernen. Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für ihr Grundschulkind - dieser gilt zunächst nur für die Erstklässler und wird dann Jahr für Jahr auf die folgenden Jahrgänge ausgeweitet. Das Ganztagesförderungsgesetz hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf den Weg gebracht. Umsetzen müssen es in erster Linie jedoch die Städte und Gemeinden selbst - das stellt auch die Gemeinde Kernen vor