Wer seine Haare schneiden, föhnen oder färben lassen möchte und nicht vollständig geimpft ist, muss seit Mittwoch, 17. November, einen negativen PCR-Test nachweisen. Diese verschärfte Regelung gilt seit Eintritt der Alarmstufe und der 3G-Regelung dort, wo sogenannte körpernahe Dienstleistungen angeboten werden, etwa im Friseursalon, Kosmetik- und Nagelstudio.
Ungeimpfte Kundin musste weggeschickt werden
Friseurmeister Peter Böhringer musste einen Tag nachdem die