Kernen

Trotz Corona-Lockerung: Weiterhin Maskenpflicht im Rathaus in Kernen

Maskenpflicht
Medizinische Masken (Symbolbild). © ALEXANDRA PALMIZI

Die Masken sind gefallen: Nach zwei Jahren Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Gesundheitsschutzmaßnahmen größtenteils abgeschafft. Die Maskenpflicht gilt von nun an nur noch in bestimmten Bereichen, etwa Bussen, Pflegeheimen und Krankenhäusern.

Dennoch haben Betriebe, Einzelhändler und Einrichtungen per Hausrecht die Möglichkeit, eine Maskenpflicht zu verhängen.

Maskenpflicht gilt sowohl im Rathaus als auch in Außenstellen

Auch das Kernener Rathaus hält –