KORB. Der Eigentümer eines Grundstücks in der Hanweiler Straße in der Nähe eines Feldwegs möchte auf seinem Grund und Boden bauen. Das Problem: Das Grundstück ist nicht im Bebauungsplan der Gemeinde enthalten. Doch er könnte dort unter Umständen doch bauen. Möglich macht es ein Ende Oktober 2025 in Kraft getretenes Bundesgesetz: Der sogenannte Bauturbo, der laut Bürgermeister Markus Motschenbacher nicht nur ein schön klingendes Wort sei, sondern in Korb auch umgesetzt