Korb. Das Amtsgericht Waiblingen hat einen 58-jährigen Bauunternehmer wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, vorsätzlichen Bankrotts und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Vier Monate davon gelten aufgrund einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt.
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Der Angeklagte war bereits Anfang 2015 vom Amtsgericht Waiblingen verurteilt