Korb. Es ist ein Thema, das dieses Jahr sämtliche Kommunen in Baden-Württemberg umtreibt: In Folge eines Urteils vom Bundesverfassungsgericht von April 2018 sind die bisherigen und immerhin seit 1964 geltenden Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt worden. Nach den bisherigen Bewertungskriterien sei die Belastung für Grundstückseigentümer ungerecht verteilt, so die Argumentation. Infolgedessen wurde vom Land 2020 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen, das