Weil ein Gutachten zum möglichen Schadstoffausstoß des Tierkrematoriums in Korb fehlte, untersagte das Verwaltungsgericht Stuttgart vorerst die Inbetriebnahme. Das Gericht bemängelte, dass ein Gutachten dazu fehlt, welche Schadstoffe in welcher Menge ausgestoßen werden könnten. Wie kann das sein?
Zuständig ist das Amt für Umweltschutz des Landratsamts. Auf Nachfrage hat die Behörde unserer Redaktion geantwortet, weshalb das vom Gericht geforderte Gutachten gefehlt hat. „Bei Anträgen