Korb

Wie ein Hundefutter-Kauf eine Korberin vors Amtsgericht Waiblingen brachte

hundefutter
Symbolfoto. © Schneider

Eine Frau aus Korb musste sich vor dem Waiblinger Amtsgericht verantworten, weil sie beim Kauf von Hundefutter im Internet nicht ihren eigenen Namen, sondern den eines Mannes aus Freiberg als Rechnungsadresse angegeben hatte. 150 Euro sollte dieser für das Futter zahlen, das von einer Münchener Firma stammte und aus Insekten hergestellt worden war.

Rechnung landete im falschen Briefkasten

Damit, dass ihr ein Strafbefehl wegen Fälschung beweiserheblicher Daten und Betrugs ins