Leutenbach/Waiblingen. Es ist ein Novembertag des vergangenen Jahres. Es ist bereits dunkel. Ein Autofahrer überholt ein anderes Auto. War es leichtsinnig oder rücksichtslos? Nur durch „Zufall“ sei auf der Landstraße zwischen Affalterbach und Winnenden kein Unfall passiert. Davon ist der Staatsanwalt überzeugt. So empfindet es auch der Zeuge bei der Verhandlung im Juli im Amtsgericht Waiblingen.
Anstoß des Verfahrens war eine Online-Anzeige des geschädigten Zeugen. Er