30 Arbeitsstunden für eine gemeinnützige Einrichtung ableisten muss eine 21-jährige Leutenbacherin. So ahndet das Amtsgericht Waiblingen die von ihr begangenen Delikte Diebstahl und Beamtenbeleidigung.
Ersteren hatte die junge Frau im Juni begangen. Sie drang in eine Art Gartenhaus in Stuttgart-Wangen ein, das ihr vorher eine Bekannte, eine Freundin ihrer früh verstorbenen Mutter, vorübergehend zum Wohnen zur Verfügung gestellt hatte. Das Schloss am Zaun, eigentlich eines für