Leutenbach/Waiblingen. Alles andere als besinnlich soll es Anfang Januar in einer Wohnung in Leutenbach zugegangen sein. Ist es nach einem Streit unter Bekannten zu einem Faustschlag gekommen? Diese Frage versucht nun das Amtsgericht Waiblingen zu beantworten. Der Vorwurf: Körperverletzung.
Ein Mann, der in Winnenden wohnt, soll an jenem Abend gegen 21.30 Uhr einem Leutenbacher einen Schlag gegen das linke Auge versetzt haben. So zumindest lautet der Vorwurf der