Leutenbach

Leutenbach: Kinderpornografische Datei auf dem Handy, Beweise reichen nicht aus

telephone-586266_1920
Symbolfoto. © Pixabay/Niek Verlaan

„In dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) ist zwar ein alter, aber immer noch gültiger Rechtsgrundsatz: Einen bitteren Beigeschmack hat der Freispruch des Schöffengerichts im Prozess gegen einen Mann aus Leutenbach gleichwohl. Die Beweise für den Besitz und den Konsum kinderpornografischer Dateien reichten für einen Schuldspruch nicht aus.

SIM-Karte war bereits entfernt, als das Handy beschlagnahmt wurde

Der Angeklagte gab an, das betreffende Handy an einen