Leutenbach/Waiblingen. Im Januar fährt ein 70-Jähriger abends in eine Hofeinfahrt ein, auf dem Weg in die Garage. Dabei soll er mit dem Außenspiegel seines Autos eine damals hochschwangere 30-jährige Frau am Bauch touchiert haben. Der Mann erhält daraufhin einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung. Weil er Einspruch einlegt, wird der Fall nun am Waiblinger Amtsgericht verhandelt. Der Mann wehrt sich: Er habe damals nichts bemerkt.
Die 30-Jährige berichtet