Kann jemand, der in der Verwaltung einer Gemeinde arbeitet, auch in deren Gemeinderat sein? Der soll ja die Verwaltung kontrollieren. Kann er/sie das wirklich, wenn er/sie weisungsgebunden in dieser arbeitet, den Zwängen der behördlichen Hierarchie dort unterworfen ist? Der gesunde Menschenverstand meldet da zumindest Zweifel an. Aber es ist doch etwas komplizierter als zunächst angenommen.
Bei der jüngsten Wahl in Leutenbach sind Ines Stecher und Silke Siegle, beide auf der Liste