Leutenbach/Waiblingen. Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis musste sich ein 62-Jähriger aus Fellbach neulich vor dem Amtsgericht verantworten. Polizeibeamte hatten den Mann im Juli bei einer Kontrolle in der Nähe des „Weiler-Kreisels“ auf der Landstraße in Richtung Affalterbach gestoppt. Bei der Überprüfung seiner Dokumente stellte sich heraus, dass er mit dem vorgelegten polnischen Führerschein in Deutschland nicht fahren darf. Als die Staatsanwaltschaft Stuttgart