Leutenbach. Ein 34-jähriger Bewohner der Flüchtlingsunterkunft am Gebiet Mühlefeld hat im März vergangenen Jahres die dortige Gemeinschaftsküche und sein eigenes Zimmer zerlegt. Unter Alkohol und Drogen stehend, einen beträchtlichen Schaden dabei hinterlassend. Nun muss er sich dafür vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten. Nur eine Geldauflage oder bekommt er eine Freiheitsstrafe? Wenn ja, muss er in den Knast oder bekommt er, noch mal, Bewährung? Es wird eng für