Will der Angeklagte jemanden decken oder war er es doch, der mit seinem Auto frontal auf ein geparkten Fahrzeug geprallt ist? Vor dieser Frage stand das Strafgericht in Waiblingen wegen eines sogenannten „Knallzeugen“. Es geht, in der Polizeisprache, um „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, im Volksmund „Unfallflucht“. Eriegnet hat sich der Vorfall in Leutenbach.
Leutenbach: Hat ein Zeuge den Unfall nur akustisch wahrgenommen?
Den „Knall“ hat ein 42-jährige Zeuge im