Remshalden. Eigentlich schien es nur eine Formsache zu sein. Eine Privatperson hatte bei der Gemeinde Remshalden den Antrag gestellt, ein Schwimmbecken (mit den Maßen drei mal sieben Meter, mit einer Tiefe von 1,40 Metern) und eine Wärmepumpe auf dem eigenen Grundstück an der Panoramastraße errichten zu dürfen. Bei beiden Vorhaben handelt es sich um die Errichtung sogenannter Nebenanlagen. Und diese müssen entsprechend den Vorgaben des Baurechts auch außerhalb der