Unbekannte haben am Wochenende die Fassade des Remshaldener Rathauses direkt neben dem Haupteingang mit Farbe beschmiert. Die Gemeindeverwaltung vermutet, dass eine Farbbombe (ein Farbbeutel) gegen die Fassade geworfen wurde.
Sachbeschädigung: Anzeige gegen unbekannt
Das Werfen von Farbbeuteln ist strafbar, da jegliche Verschmutzung eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB darstellt. Es wurde Anzeige gegen unbekannt gestellt. Zeugen werden gebeten, sachdienliche Hinweise zur