Rudersberg

Mann aus Rudersberg erhält zwei Wahlbenachrichtigungen: Darf er zweimal wählen?

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Die Wahlbenachrichtigung ist der erste Brief, den jeder Wahlberechtigte im Briefkasten finden sollte. Die Stimmzettel fürs Wahllokal kommen im zweiten Brief, auch an alle. Wer Briefwahl beantragt, erhält danach noch weitere Post. Und eines gilt immer: Jeder Wahlberechtigte kann nur einmal wählen. © Franziska Lemoine

Die Zusendung der Wahlbenachrichtigung kam nicht überraschend, ist doch – diese Tatsache wird kaum jemandem verborgen geblieben sein – bald Wahl für Gemeinderat, Kreistag, Region Stuttgart und Europa. Doch ein Leser hat sich gemeldet, der in Rudersberg gleich zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten hat. Er fragt, ob er nun Briefwahl beantragen und zusätzlich noch zur Urne gehen könne, also zweimal wählen darf?

Viele bunte Zettel: Mischung aus Kommunal- und Europawahl kann