Schorndorf

Achtung E-Roller-Rowdies: Wie viele Unfälle sind in Schorndorf schon passiert?

E-Scooter
E-Scooter dürfen in der Fußgängerzone unterwegs sein, allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit und keinesfalls mit zwei Personen gleichzeitig. Der Fahrer auf dem Foto verhält sich also vorbildlich. © Benjamin Buettner

Schorndorf. Mit einem Affenzahn durch die engsten Gässchen und die Unterführung vom Brünnele in Richtung Burg-Gymnasium, haarscharf in der Innenstadt vorbei an schlendernden Fußgängern oder spielenden Kleinkindern - dazu kommt, dass sich vor allem Jugendliche gerne zu zweit auf E-Scooter quetschen und nebenbei auch noch mit dem Handy hantieren. Bis zu 20 Stundenkilometer schnell kann ein E-Roller fahren. Den Eindruck, den E-Roller-Rowdies auch in Schorndorf hinterlassen, ist