Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2023 werden in diesen Tagen zugestellt. Die Bescheide tragen einheitlich das Datum 17. Januar 2023. Das teilt die Stadtverwaltung Schorndorf mit und informiert über die geltenden Maßnahmen und Regeln.
Kontrollen durch den städtischen Vollzugsdienst
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auf die Anzeigepflicht gemäß §10 der Hundesteuersatzung hin: Wer im Stadtgebiet einen über drei Monate alten Hund hält, muss dies schriftlich unter