Seit dem 1. Januar gilt die neue Friedhofssatzung für die Schorndorfer Friedhöfe. Diese umfasst neben zahlreichen Änderungen der Gestaltungsvorschriften auch neue Gebühren für den Erwerb eines Grabnutzungsrechts. Die Kosten für den Erwerb eines Nutzungsrechts sind gestiegen, bis auf die Kindergräber. Die neuen Gebühren als auch eine Übersicht über alle Grabarten sind auf der städtischen Homepage sowie in der neuen Broschüre zu finden. Diese liegt in allen Rathäusern, Ortschaftsverwaltungen