Seit rund einem Monat ist es einfacher, Vornamen und Geschlechtseintrag zu ändern. Möglich macht es das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das am 1. November in Kraft getreten ist. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen können Vornamen und Geschlechtseintrag nun mit einer Erklärung beim Standesamt ändern. Wie hoch ist die Nachfrage in Schorndorf und wie funktioniert das Ganze?
„Das Schorndorfer Standesamt hat bereits zehn Anmeldungen und Erklärungen nach dem