Kraft Urteils der 17. Strafkammer am Landgericht Stuttgart muss der selbst ernannte Germanitier weiterhin in der Psychiatrie bleiben. Grund für die Zwangsunterbringung des 51-jährigen Schorndorfers ist seine gutachterlich attestierte, „anhaltende, wahnhafte Störung“. Wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung mit einem Messerstich in den Bauch eines 57-jährigen Türken hat das Gericht den Schorndorfer aber nicht verurteilt. Er hat die Tat am 17. April 2017 am Schorndorfer Bahnhof