Die Friedhofssatzung ist geändert, jetzt können auf dem Alten Friedhof tatsächlich Grabpatenschaften abgeschlossen werden. Das bedeutet: Grabpaten übernehmen die Pflege eines historischen Grabes auf dem Alten Friedhof. Die Grabstätte kann im Rahmen der Friedhofssatzung bepflanzt werden und sollte dem Ort des Alten Friedhofs entsprechen. Veränderungen und Instandsetzungen an Grabmalen dürfen nur in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und dem Denkmalamt vorgenommen werden. Für die Übernahme