Schorndorf. „Das Bürgerbegehren ist zu einem eindrucksvollen Beispiel einer Beteiligung der Bürgerschaft an einer kommunalpolitischen Entscheidung geworden.“ Auch wenn Winfried Kübler und Manfred Bantel nochmals mit Herzblut für ihre Sache geworben haben: Aus Sicht der Stadt Schorndorf und des Gemeinderats ist das Bürgerbegehren aufgrund des fehlenden Vorschlags zur Kostendeckung unzulässig. Das hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit festgestellt. Gleichzeitig stellte der