Dafür, dass die stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Kommunales, Sonja Schnaberich-Lang, im Gemeinderat gerade noch in aller Ausführlichkeit unter Berufung auf die Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium, die Gemeindeordnung und das GmbH-Recht erläutert hatte, warum der Gemeinderat – zumal öffentlich – nur sehr restriktiv über den Prüfbericht zu den Stadtwerken informiert werden darf und dass es darüber hinaus eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Öffentlichkeit gibt,