Wie die Stadtverwaltung Schorndorf mitteilt, werden die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2024 in den kommenden Tagen zugestellt. Was ist zu beachten?
Die Hundesteuer ist als Jahresbetrag einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids zur Zahlung fällig. Bei Teilnehmern am Bankeinzugsverfahren wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Konto eingezogen. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auf die Anzeigepflicht laut Paragraf zehn der Hundesteuersatzung hin: