Update: Würgeschlange auf B29-Parkplatz: Noch immer keine Spur vom Halter
Update: Es gibt Ermittlungsfortschritte im Fall der tot aufgefundenen Tiger-Python.
Die Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart haben ergeben, dass es sich bei der Python um eine Dunkle Tiger-Python handelt, der einer bakteriellen Infektion erlegen ist. Das Alter der Schlange konnte letztlich nicht zweifelsfrei festgelegt werden, liegt aber nach den Schätzungen der Sachverständigen bei etwa 20 Jahren. Aus den bislang ermittelten Daten kann, nicht abschließend, aber tendenziell davon ausgegangen werden, dass die Schlange bereits tot war, als sie auf dem Parkplatz abgelegt wurde.
Die Dunkle Tiger-Python ist durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt. Das erfordert jedoch nur den Nachweis, dass das Tier aus einer Nachzucht und nicht aus der Wildbahn stammt. Zwar sind Halter verpflichtet sich beim zuständigen Regierungspräsidium anzumelden, mit den vorhandenen Daten konnte die Polizei den möglichen Besitzer allerdings nicht ausfindig machen. Da zudem keine Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen sind, hat die Polizei bislang keine Spur zum ehemaligen Halter des toten Tieres.
Lorch. Der Fund einer vier Meter langen Python gibt den Ermittlern weiter Rätsel auf. Vom Halter der Schlange fehlt nach wie vor jede Spur.
Unklar sei laut Polizei auch, ob das Tier noch gelebt habe, als es auf dem B 29-Parkplatz abgelegt wurde, so ein Polizeisprecher am Montag. Die tote Würgeschlage war am vergangenen Donnerstag auf einem Parkplatz bei Lorch-Waldhausen entdeckt worden.
Um welche Python-Art es sich handelt und ob sie unter besonderem Schutz steht, muss erst noch von Experten geklärt werden. Die Polizei erhofft sich dadurch Anhaltspunkte zum Halter des Tieres. Die Suche gestaltet sich schwierig, denn die meisten Pythons werden unregistriert gehalten. Die Schlange dient im Moment noch als Beweismittel bei den Ermittlungen. Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Schlange laut Polizei in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht.
Wird der Halter ermittelt, so droht ihm eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz.

