Die Corona-Krise mit den wochenlangen Lockdowns hallt in der Gastronomie noch immer nach: Soforthilfen, die Cafés, Kneipen und Restaurants über die schwierige Zeit helfen sollten, müssen zurückbezahlt werden. Seit Beginn des Ukraine-Kriegs sind Inflation und Energiekrise dazugekommen. Einziger Lichtblick in der schwierigen Zeit: der reduzierte Mehrwehrsteuersatz für Speisenangebote in der Gastronomie. Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Steuersatz für Speisen zunächst von 1. Juli 2020