Schwaikheim. Schwaikheim und vor allem Amtsinhaber Gerhard Häuser kann aufatmen, die Bürgermeisterwahl vom Anfang des Jahres muss nicht wiederholt werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Wahlanfechtungsklage von Fridi Miller für unzulässig erklärt. Ein Grund: Die Klägerin sei aus gesundheitlichen Gründen „prozessunfähig“.
Die Multikandidatin aus Sindelfingen hatte die Wahl, ihr Ergebnis unter anderem wegen eines Fehlers bei der