Schwaikheim/Waiblingen. Eine Frau, die in Schwaikheim wohnt, bestellt sich in Amerika einen internationalen Führerschein. Das Exemplar kommt jedoch nie bei ihr an, stattdessen muss sie sich vor Gericht verantworten. Vorwurf: Urkundenfälschung. Ihr Verteidiger sieht das ganz anders, legt Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Und auch die Richterin pflichtet ihm bei.
Die Frau plant einen Urlaub in Spanien mit einer Bekannten. Einen deutschen Führerschein besitzt sie