Für einen vergleichsweise harmlosen Rempler beim Ausparken hat eine 44-jährige Frau aus Schwaikheim eine sechsmonatige Haftstrafe vom Amtsgericht aufgebrummt bekommen. Sie wird zwar für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt – aber wie kann das sein, Haft für ein bisschen Blechschaden?
Es liegt in der Vorgeschichte begründet, die Frau ist für die Staatsanwaltschaft kein unbeschriebenes Blatt. Bei der Verhandlung in Waiblingen zeigte sich, dass sie sich einmal unerlaubt vom Unfallort