Schwaikheim/Waiblingen. Vor circa einem halben Jahr hat ein damals 18-Jähriger aus Schwaikheim einen Motorroller von einem ebenfalls dort wohnenden Freund abgekauft, der bei diesem im Garten stand. Einen Rollerführerschein besitzt der Volljährige zu diesem Zeitpunkt (und auch später) nicht. Keine gute Idee: Das Fahrzeug ist nicht versichert, trotzdem parkt er es auf der Straße. Nun muss sich der Jugendliche vor dem Waiblinger Amtsgericht verantworten. Der jetzt 19-Jährige