Seit einer Woche dürfen die Gastronomen im Rems-Murr-Kreis ihre Speisen wieder im Restaurant anbieten und nicht mehr wie in den vergangenen Monaten nur zum Mitnehmen. Dafür gibt es allerdings einige Auflagen, die Restaurantbesitzer und Gäste beachten müssen. Gäste müssen nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind, wenn sie vor Ort essen wollen. Zudem gelten in den Restaurants weiterhin Abstands- und Hygieneregeln und sie müssen um 21 Uhr für den Tag schließen. Wie