Urbach. Schreibt ein Personalchef in ein Zeugnis, das ein Mitarbeiter durch seine „gesellige Art zur Verbesserung des Betriebsklimas“ beitrug, darf er sich nicht wundern, wenn dieser Satz so interpretiert wird, dass dieser Mitarbeiter ein Alkoholproblem hat. Der Personalchef kann sich auch nicht damit herausreden, dass der Grund für diesen Satz war, dass der Mitarbeiter jeden Tag einen neuen Witz in der Kantine erzählt und alle zum Lachen gebracht hat.
So ist es auch